4-Zimmer-Wohnung

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4-Zimmer-Wohnung gesucht? Für GBW kein Problem!

Sie möchten eine 4-Zimmer-Wohnung besichtigen? Dann raten wir Ihnen, alle wünschenswerten Nachweise wie Einkommensnachweis, Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitsvertrag usw. entweder gleich zum Besichtigungstermin mitzubringen oder in bestimmten Fällen vorab dem Vermieter zuzusenden. Denn bei Besichtigungsterminen werden Vermieter oft von Mietanfragen überhäuft. In anderen Fällen werden Makler beauftragt, um einen geeigneten Mieter oder eine Mieterin zu finden. Egal, ob Sie sich mit einem Vermieter oder Makler für Ihre 4-Zimmer-Wohnung treffen: Achten Sie unbedingt auf Ihre Außenwirkung!

Ein weiterer Tipp: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob dieser nicht die Maklerprovision für Ihre 4-Zimmer-Wohnung übernehmen möchte. Dies ist vor allem interessant, wenn die 4-Zimmer-Wohnung aus beruflichen Gründen von Ihnen angemietet wird. Falls dies dem Arbeitgeber nicht möglich ist, so fragen Sie bei Ihrem Finanzamt nach, ob Sie eventuell die Maklergebühr von der Steuer absetzen können. Oder aber fragen Sie Ihren Makler, ob er Ihnen eine Monatsmiete Maklergebühr für den Fall zurückerstattet, wenn Sie beispielsweise nach einem halben Jahr wieder aus beruflichen Gründen ausziehen müssen.

 
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