Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
öffentlich geförderte Wohnungen werden grundsätzlich von dem für Ihre Gemeinde zuständigen Wohnungsamt vergeben. Um eine öffentlich geförderte Wohnung anmieten zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, den Sie bei dem Wohnungsamt Ihrer Gemeinde erhalten. Nachfolgend haben wir für Sie die Adressen der Wohnungsämter an unseren Standorten in München, Würzburg, Nürnberg, Erlangen, Regensburg und Landshut aufgeführt.
An unserem Standort in Würzburg benötigen Sie zuerst ein Mietangebot über eine öffentlich geförderte Wohnung. Beim Wohnungsamt beantragen Sie anschließend unter Vorlage des Mietangebots den Wohnberechtigungsschein.
München:
Sozialreferat
Amt für Wohnen und Migration
Franziskanerstr. 6-8
81669 München
Tel.: 089 / 233 40-001
Fax: 089 / 233 40-500
Würzburg:
Stadt Würzburg
Rückermainstr.2
97070 Würzburg
Tel.: 0931 / 37-0
Fax: 0931 / 373370
Nürnberg:
Amt für Wohnen und Stadterneuerung
Marienstr. 6
90402 Nürnberg
Tel.: 0911 / 231-2579
Fax: 0911 / 231-5757
Erlangen:
Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen
Rathausplatz 1
91051 Erlangen
Tel.: 09131 / 862598
Fax: 09131 7 862151
Regensburg:
Amt für Städtebauförderung und Bauvergabe
Minoritenweg 8 und 10
93047 Regensburg
Tel.: 0941 / 507-2623/-2624/-2625
Landshut:
Stadtverwaltung Landshut
-Amt für Bauaufsicht und Wohnungswesen-
Luitpoldstr.29
84034 Landshut
Tel: 0871/ 88-1396/-1696
Wohnungen Altdorf
Landratsamt Landshut
Veldener Str. 15
84036 Landshut
Tel: 0871 / 408-241
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